e-Liquids werden wie Tabakwaren gesehen.
Die Tabakproduktionsrichtline 2 (TPD2) der Europäischen Union bereitet Händlern von E-Liquids und E-Zigaretten seit ihrer Ankündigung im Jahr 2014 Kopfzerbrechen. Unter anderem befürchtete man zwischenzeitlich das Verbot sämtlicher e-Liquids. Die ersten Gesetzesvorlagen, um die TPD2-Richtlinie in Deutschland umzusetzen, waren sehr restriktiv und ließen auf nichts Gutes hoffen.
Das Gesetz trat im Mai 2016 in Kraft. Darin waren Übergangszeiten vorgesehen. So durfte bis November 2016 noch nach den alten Vorgaben produziert werden. Darüber hinaus durften bereits produzierte e-Liquids noch bis Mai 2017 verkauft werden.
Nun ist diese Übergangsphase vorbei und verkaufte e-Liquids und e-Zigaretten müssen auf ihren Schadstoffausstoß getestet und registriert werden – und das ein halbes Jahr, bevor sie verkauft werden dürfen. Die Leidtragenden sind vor allem kleine Unternehmen, die sich keinen teuren Labortest für jedes ihrer Produkte leisten können.
Von dieser Regelung sind nikotinfreie e-Liquids derzeit nicht betroffen. Wir testen unsere e-Liquids selbstverständlich dennoch auf Schadstoffausstoß und prüfen auch die Reinheit unserer Liquids mit Tests, die für den Verkauf nicht durch das Gesetz erfordert werden. So können wir gleichzeitig für eine extrem hohe Reinheit unserer veganen e-Liquids garantieren, aber auch neu entwickelte Sorten früher auf den Markt bringen.
Wir halten uns ausnahmslos an das Jugendschutzgesetz und verkaufen unsere Produkte nicht an Personen unter 18 Jahren. Auch wenn unsere e-Liquids kein Nikotin enthalten, möchten wir nicht den Eindruck erwecken, Rauchen oder Dampfen jeglicher Art sei für Jedermann unbedenklich, unschädlich oder zugänglich.
Um sicherzustellen, dass jeder unserer Kunden die Volljährigkeit besitzt, versehen wir unsere Warensendungen und Pakete mit einer Alterssichtprüfung der Deutschen Post. Somit kann vor Ort bestätigt werden, dass der entsprechende Kunde mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat – notfalls mittels Personalausweis. Solltest Du Bedenken bezüglich unserer Verfahren zur Altersprüfung haben, dann zögere nicht, uns diese mitzuteilen!
Kein Verkauf von Kawika E-Liquids an Personen unter dem vollendeten 18. Lebensjahr!
TPD2 Richtlinien Zusammenfassung
Die TPD2-Richtlinien greifen umfassend in die Produktion und den Verkauf von e-Liquids ein.
- e-Liquids dürfen nur noch in 10ml-Fläschchen verkauft werden
- Der Nikotingehalt ist auf 20mg / ml begrenzt
- e-Liquids müssen in bruchsicheren und auslaufsicheren Fläschchen verkauft werden, die vor Kindern und Manipulation geschützt sind
- Als schädlich bekannte Zusatzstoffe dürfen fortan nicht mehr verwendet werden
- e-Liquids und e-Zigaretten müssen auf ihre Schädlichkeit geprüft und registriert werden
Außerdem ist die Werbung für von der TPD2 betroffene Produkte verboten.
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